Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGBs
Anwendungsbereich
Die folgenden Grundsätze bilden die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Markus Stockert und seinen Kunden und gelten für sämtliche Geschäfte; entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie seitens Markus Stockert ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGBs abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (z.B. spezielle Teilnahmebedingungen betreffend Skitourenführungen).
Zustandekommen eines Vertrages
In den unterschiedlichen Geschäftsbereichen von Markus Stockert kommt ein Vertrag zu einem Geschäft auf die folgende Weise zustande:
- im Bereich Seminare / Workshops: legt Markus Stockert ein Angebot, das u.a. Ziele zur vereinbarten Maßnahme, Preise enthält, das vom Kunden als Auftragsbestätigung unterschrieben wird. Diese ist in der Schriftform an Markus Stockert zu übermitteln.
- im Bereich Coaching / Supervision wird beiderseits also von Markus Stockert und dem Kunden – ein eigener „Supervisionsvertrag“ unterschrieben.
- für die Aktivitäten als Berg- und Skiführer kommt ein für beide Seiten bindender Vertrag zustande, wenn der Kunde (mündlich oder schriftlich) angemeldet ist und die vereinbarte Anzahlung geleistet hat (siehe auch „Teilnahmebedingungen zu Tourenveranstaltungen“)
Leistungsumfang
Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem jeweils zustande gekommenen Vertrag und stellt sich in den verschiedenen Geschäftsbereichen von Markus Stockert wie folgt dar:
- Seminarbereich: kontinuierliche Erbringung der angebotenen Leistungen und fachkundiges Bemühen im Sinne der mit dem Kunden zuvor vereinbarten Ziele, sorgfältige Vorbereitung der gesamten Maßnahme, insbesondere eingesetzter Methoden inkl. Sorge für die Sicherheit der TeilnehmerInnen gemäß state of the art, Nachbereitung (z.B. Dokumentation) gemäß Vereinbarung im Auftrag
- Supervision & Coaching: fachkundiges Bemühen im Sinne der mit dem Kunden zuvor vereinbarten Ziele
- Tätigkeiten als Berg- und Skiführer: Leitung, Führung bzw. Schulung der vereinbarten Tour bzw. alpinen Ausbildungsinhalte entsprechend zeitgemäßer alpiner Führungs-/Ausbildungsstandards. Die Sicherheit der TeilnehmerInnen steht im Vordergrund. Aus diesem Grund behält Markus Stockert als Berg- und Skiführer sich auch vor, entsprechend herrschender Wetterbedingungen bzw. Lawinen- und Tourenverhältnisse Änderungen des geplanten Tourenzieles bzw. der Kursinhalte im Sinne der Sicherheit oder einer sinnvollen Durchführung vorzunehmen.
Vertraulichkeit
Beide Parteien sowie von Markus Stockert eingesetzte Partner verpflichten sich, sämtliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemacht werden, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus. Das gilt insbesondere auch für elektronisch verarbeitete Informationen und Daten.
Preise
Mündlich erhaltene Preisinformationen gelten als unverbindlicher Schätzungsvoranschlag zur Orientierung unserer Kunden; ein Rechtsanspruch besteht daher nur auf Basis der schriftlich übermittelten Preise. Im vereinbarten Honorar ist die gesetzliche Umsatzsteuer (20%) nicht enthalten. Für Leistungen als „innergemeinschaftliche Lieferungen“ wird diese auch nicht ausgewiesen. Für anfallende Fahrtkosten wird das amtlich geltende km-Geld (derzeit € 0,42 / km) verrechnet. Nebenleistungen wie Aufenthalts-, Verpflegungskosten und dergleichen werden vom Auftraggeber getragen.
Stornierung & Verschiebungen
Für Terminabsagen später als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn verrechne ich 50% Stornokosten, später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80 % vom jeweiligen Auftragswert. Sollten für die sinnvolle Durchführung einer Veranstaltung (offene Seminare, Kurse, Führungen, Gruppencoaching) entsprechend der Grundvereinbarung (z.B. Honorarkostendeckende Mindestteilnehmerzahl) zu wenige Anmeldungen vorliegen, werde ich, sofern auf Teilnehmerseite das Bedürfnis danach besteht, gemeinsam mit unseren Kunden über Alternativen (Verkürzung, Verschiebung, kleinere Gruppe zu größerem Kostenbeitrag) entscheiden.
Durchführung
Sollte eine Veranstaltung durch Ausfall des Trainers / Bergführers durch Krankheit, höhere Gewalt oder sonstige, unvorhersehbare Ereignisse nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung. Sie können in diesem Falle zwischen Verschiebung und kostenfreier Stornierung wählen.
Zahlungsmodalitäten & Fälligkeit
Sämtliche Zahlungen sind erst im Nachhinein, also nach erbrachter Leistung, sofort nach Rechnungslegung ohne Abzüge fällig. Alle Beträge zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
Kundenansprache nach § 107 TKG
Markus Stockert informiert seine Kunden in unregelmäßigen Abständen über Veranstaltungen und andere Angebote und bedient sich dazu des Mediums der elektronischen Post.
Ich weise darauf hin, dass sämtliche Formen der Kontaktaufnahme mit meinen Kunden in vollständiger Akkordanz mit den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, insbesondere dem §107 TKG zur Regelung unerbetener Kommunikation stehen. Kundendaten werden ausschließlich durch den Verkauf von Dienstleistungen oder im Rahmen der Dienstleistungserbringung erworben oder kommen aufgrund eines persönlichen Kontaktes mit mir oder einer/m für Markus Stockert tätigen TrainerIn zustande.
Die in meinen Aussendungen dargestellten Informationen stellen eine Informationsquelle für meine Kunden dar oder dienen der Bewerbung eigener Produkte und Dienstleistungen.
Für meine Kunden besteht zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, den Empfang derartiger Nachrichten kostenfrei und problemlos durch ein formloses email abzulehnen, wobei in jeder Aussendung auf diese Möglichkeit explizit hingewiesen wird.
Vertragsdauer
Wenn nicht anders vereinbart, ist der Vertrag zwischen Markus Stockert und seinen Kunden vom Zustandekommen des Vertrages (s.o.) an bis hin zum Abschluss der vereinbarten Leistungen gültig.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Landesgericht Salzburg. Für eingesetzte Partner gilt der Standort des jeweiligen Partners als Gerichtsstand. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Markus Stockert und eingesetzten Partnern und seinen Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
Haftung
Sämtliche Aktivitäten im Zuge von Seminaren und alpinen Unternehmungen, ggf. auch in Coaching und Supervision sind entsprechend der geltenden Sicherheitsstandards gestaltet und werden durch fachlich entsprechend ausgebildete Personen begleitet. Dies beinhaltet insbesondere auch einen sorgfältigen Umgang in Bezug auf die psychische und physische Sicherheit der TeilnehmerInnen. Gewisse Restrisiken (etwa im weglosen Gelände, alpine Gefahren, …) bleiben natürlich bestehen… Zur Vermeidung von Unfällen im Zuge der Aktivitäten werden TeilnehmerInnen gebeten, zu Beginn einen medizinischen Fragebogen auszufüllen. Mit ihrer Unterschrift auf diesem Bogen bestätigen TeilnehmerInnen die Richtigkeit ihrer Angaben, die Akzeptanz des Prinzips der Eigenverantwortung und dass sie über Restrisiken informiert worden sind. Sämtliche Angaben darin werden vertraulich behandelt und ca. ein Jahr nach Abschluss der Veranstaltung vernichtet.
Über den gängigen Standard im Bereich alpiner Unternehmungen hinausgehend wende ich dieses Instrument zur Vermeidung von Unfällen und Überlastungen auch im Alpinbereich an.
Für allfällige Schäden an Personen und Sachen, die aufgrund eines Zuwiderhandelns einer Teilnehmerin gegen die Anweisungen von Betreuungspersonen entstehen, ist der/die TeilnehmerIn selbst verantwortlich und haftet somit selbst.
Sonstige Bestimmungen
Mit dem Zustandekommen eines Vertrages stimmt der Kunde bzw. der/die TeilnehmerIn auch zu, dass im Zuge der Veranstaltung entstandene Fotos in Dokumentationen zur Veranstaltung sowie zum Zwecke der eigenen Präsentation von Angeboten von Markus Stockert (Internet, Facebook, Ausschreibungen zu Seminaren und Tourenangeboten, …) verwendet werden dürfen. Außerdem erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er – nach erfolgreicher Abwicklung des Auftrages – in einer Referenzenliste von Markus Stockert geführt werden darf.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Stand dieser AGBs: 12/2024